DIV VDE 0100-420
Seit Februar 2016 muss für bestimmte Einsatzbereiche ein sogenannter Brandschutzschalter eingebaut werden. Diese Brandschutzschalter, auch AFDD’s genannt, müssen bei Neubau oder Umbau in folgenden Bereichen eingebaut werden:
Auch der Einsatz für Waschmaschinen und/oder Trockner macht Sinn.
Der Einbau beschränkt sich zur Zeit noch auf alle 1-phasigen Stromkreise bis 16A. Entsprechende AFDD’s für Drehstromkreise oder größere Leistungen sind in der Entwicklung.